Verein
Werk und Atelier Heinz Keller
Der Verein Werk und Atelier Heinz Keller wurde am 7. Juli 2023 in Winterthur gegründet und unterstützt die Aufarbeitung des Nachlasses von Heinz Keller.
Zur Nachlasspflege des verstorbenen Künstlers
gehören weitere Vereinsziele:
- Organisation von Ausstellungen im Atelier Heinz Keller
- Erstellung eines Werkkataloges über das gesamte Schaffen des Künstlers
- Gedenkausstellung zum 100. Geburtstag von Heinz Keller im Jahr 2028
- Fachgerechte Aufbewahrung des Nachlasses
- Allgemeine Förderung der Holzschnitt-Technik und Druckgrafik
Statuten
1. Name und Sitz
Unter dem Namen Werk und Atelier Heinz Keller besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Winterthur. Er ist politisch unabhängig und konfessionell neutral.
2. Ziel und Zweck
Der Verein Werk und Atelier Heinz Keller bezweckt die Förderung der Aufbewahrung, Aufarbeitung und Bekanntmachung des künstlerischen Nachlasses von Heinz Keller (*29.11.1928 in Winterthur, †29.9.2019 ebenda).
Der Verein besitzt keine Werke von Heinz Keller und strebt keinen Erwerb von Teilen des Nachlasses an, sondern unterstützt die Erhaltung des Werkes von Heinz Keller finanziell, personell und ideell. Der Verein verfolgt generell keine Erwerbszwecke, sondern ist ausschliesslich gemeinnützig tätig.
Die Tätigkeitsbereiche des Vereins Werk und Atelier Heinz Keller sind folgende:
- Förderung der Aufarbeitung und Vermittlung des Werkes von Heinz Keller
- Unterstützung von Aktivitäten im und am Atelier Heinz Keller,
Stockemerbergstr. 7, 8405 Winterthur (Ausstellungen und andere Veranstaltungen) - Förderung des Wissens über Holzschnitt-Technik und Druckgrafik
Im Fokus des Vereins steht Heinz Kellers 100. Geburtstag am 29. November 2028. Bis zu diesem Termin soll das Werk Heinz Kellers so aufgearbeitet sein, dass es der Nachwelt in geeigneter Form erhalten bleibt. Ist dieses Ziel Ende 2028 erreicht, kann der Verein aufgelöst werden.
3. Mittel
Zur Verfolgung des Vereinszweckes verfügt der Verein über folgende Mittel:
- Mitgliederbeiträge
- Gönnerbeiträge
- Erträge aus eigenen Veranstaltungen
- Subventionen
- Spenden und Zuwendungen aller Art
Die Mitgliederbeiträge werden jährlich durch die Mitgliederversammlungen festgesetzt. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
4. Mitgliedschaft
Ordentliche Mitglieder und Gönnermitglieder können natürliche und juristische Personen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts sein, denen der Vereinszweck ein Anliegen ist. Eine Mitgliedschaft entspricht einem einzelnen Stimmrecht.
Personen, die sich in besonderem Masse für den Verein eingesetzt haben, kann auf Vorschlag des Vorstands durch die Mitgliederversammlung die Ehrenmitgliedschaft verliehen werden. Sie haben kein Stimmrecht.
Erfolgt der Beitritt zum Verein nach dem 30. September gilt der Mitgliederbeitrag auch für das Folgejahr. Erfolgt der Beitritt vor dem 30. September ist im Folgejahr ein neuer Mitgliederbeitrag fällig. Ein Vereinsaustritt ist jederzeit mit Meldung an den Vorstand möglich. Erfolgt der Austritt vor Jahresende, ist kein Mitgliederbeitrag für das Folgejahr fällig.
5. Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
- die Mitgliederversammlung
- der Vorstand
- die Revisionsstelle
6. Die Mitgliederversammlung
Das oberste Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich statt. Die Beschlussfassung erfolgt mittels persönlicher Stimmabgabe oder via Vollmacht.
Zur Mitgliederversammlung wird mindestens zwei Wochen im Voraus schriftlich oder per E-Mail unter Angabe der Traktanden eingeladen. Anträge von Mitgliedern für zusätzliche Geschäfte zuhanden der Mitgliederversammlung sind bis spätestens 4 Wochen schriftlich und begründet dem Vorstand einzureichen. Der Vorstand oder 1/5 der Mitglieder können jederzeit die Einberufung einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung unter Angaben des Zwecks verlangen. Die Versammlung hat spätestens 4 Wochen nach Eingang des Begehrens zu erfolgen.
Die Mitgliederversammlung hat die folgenden unentziehbaren Aufgaben und Kompetenzen:
- Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung
- Genehmigung des Jahresberichts des Vorstands
- Entgegennahme des Revisionsberichts und Genehmigung der Jahresrechnung
- Entlastung des Vorstandes
- Wahl des Präsidenten/der Präsidentin und der Vorstandsmitglieder sowie der Revisionsstelle Festsetzung des Mitgliederbeitrags
- Kenntnisnahme des Jahresbudgets und des Tätigkeitsprogramms
- Beschlussfassung über Anträge des Vorstands und der Mitglieder
- Änderung der Statuten
- Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins und die Verwendung des Liquidationserlöses.
Jede ordnungsgemäss einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Die Mitglieder fassen die Beschlüsse mit dem einfachen Mehr der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit fällt die/der Vorsitzende den Stichentscheid.
Statutenänderungen benötigen die Zustimmung einer 2/3-Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten. Über die gefassten Beschlüsse ist zumindest ein Beschlussprotokoll abzufassen.
7. Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Personen. Die Amtszeit beträgt 1 Jahr. Wiederwahl ist zulässig. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und vertritt den Verein nach aussen. Er erlässt Reglemente. Er kann Arbeitsgruppen (Fachgruppen) einsetzen. Er kann für die Erreichung der Vereinsziele Personen gegen eine angemessene Entschädigung anstellen (nach Arbeitsrecht) oder beauftragen. Der Vorstand verfügt über alle Kompetenzen, die nicht von Gesetzes wegen oder gemäss den Statuten einem anderen Organ übertragen sind.
Im Vorstand sind folgende Ressorts vertreten:
- Präsidium
- Vizepräsidium
- Finanzen
- Aktuariat
- (weitere)
Ämterkumulation ist möglich. Der Vorstand konstituiert sich ist Ausnahme des Präsidiums selber. Der Vorstand versammelt sich sooft es die Geschäfte verlangen, in der Regel vier. bis fünfmal pro Jahr. Jedes Vorstandsmitglied kann unter Angabe der Gründe die Einberufung einer Sitzung verlangen. Sofern kein Vorstandsmitglied mündliche Beratung verlangt, ist die Beschlussfassung auf dem Zirkularweg (auch E-Mail) gültig. Der Vorstand ist grundsätzlich ehrenamtlich und unentgeltlich tätig, er hat Anrecht auf Vergütung der effektiven Spesen.
8. Die Revisionsstelle
Die Mitgliederversammlung wählt einen Rechnungsrevisoren/eine Rechnungsrevisorin oder eine juristische Person, welche die Buchführung kontrolliert und mindestens einmal jährlich eine Stichkontrolle durchführt. Die Revisionsstelle erstattet dem Vorstand zuhanden der Mitgliederversammlung Bericht. Die Amtszeit beträgt 1 Jahr. Wiederwahl ist zulässig.
9. Zeichnungsberechtigung
Der Vorstand regelt die Zeichnungsberechtigung kollektiv zu zweien.
10. Haftung
Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
11. Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann durch Beschluss einer ordentlichen oder ausserordentlichen Mitgliederversammlung mit dem Stimmenmehr von 2/3 der anwesenden Mitglieder erfolgen.
Bei einer Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an eine steuerbefreite Organisation in der Schweiz, welche den gleichen oder einen ähnlichen Zweck verfolgt. Die Verteilung des Vereinsvermögens unter den Mitgliedern ist ausgeschlossen.
12. Inkrafttreten
Diese Statuten wurden an der Gründungsversammlung vom 7. Juli 2023 angenommen und sind mit dem Datum in Kraft getreten.
Mitgliedschaft
Als Mitglied des Vereins Werk und Atelier Heinz Keller werden Sie regelmässig per E-Mail über dessen Aktivitäten informiert und zur Mitgliederversammlung eingeladen.
Der Beitrag als Mitglied des Vereins beträgt CHF 100.-/Jahr.
Als Gönnermitglied des Vereins Werk und Atelier Heinz Keller werden Sie zudem einmal jährlich zu einem besonderen Anlass eingeladen.
Der Beitrag als Gönnermitglied des Vereins beträgt mind. CHF 250.-/Jahr.
Eine Mitgliedschaft kann als einzelne Person sowie zu zweit in einer Partnerschaft erfolgen.
Selbstverständlich behandeln wir Ihre Angaben vertraulich und verwenden diese Ausschliesslich für die Aktivitäten des Vereins.
Spenden
Sie können zudem den Verein mit Ihrer Spende unterstützen.
Nutzen Sie hierfür gern die untenstehende Kontoverbindung oder
kontaktieren Sie uns hierfür via Mail.
Vorstand
Anna Keller, Präsidentin/Social Media
Peter Steiger, Beisitz
Felix Blum, Beisitz
Markus Keller, Aktuar
Ursula Briner, Kassierin
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Kontakt
Postadresse Verein
Werk und Atelier Heinz Keller
Stockemerbergstrasse 7
CH-8405 Winterthur
Konto
Raiffeisenbank Winterthur
IBAN: CH46 8080 8001 4101 5937 7